über die Unerwünschtheit des Aufenthalts (Aufenthalts) von ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen in der Russischen Föderation;
über die Nichtzulassung der Einreise ausländischer Staatsbürger und Staatenloser in die Russische Föderation;
über die Aufhebung der vom FSIN getroffenen Entscheidungen über die Nichtzulassung der Einreise ausländischer Staatsbürger und Staatenloser in die Russische Föderation.
Das Dekret tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.