Das Bundesgesetz legt fest, dass ausländische Bürger, die auf Einladung und im Interesse der staatlichen Kultur- und Kunstinstitutionen nicht mehr als 30 Tage in die Russische Föderation kommen, um kreative, pädagogische, Forschungs- oder pädagogische Aktivitäten durchzuführen, keine Arbeitserlaubnis oder ein Patent benötigen. Dabei sind die zuständigen staatlichen Stellen von der Genehmigung für die Anwerbung und den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte ausgenommen.
Darüber hinaus sieht das Gesetz ähnliche Bedingungen für Ausländer vor, die zu einem Gastbesuch oder zur Durchführung wissenschaftlicher oder kultureller Beziehungen und Kontakte nach Russland kommen, wenn sie von staatlichen Kultur- und Kunstinstitutionen angezogen werden. Und auch für ausländische Bürger, die zur Durchführung von Tour-Aktivitäten in die Russische Föderation gekommen sind, einschließlich kostenlos.