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Das Innenministerium der Russischen Föderation hat die Form der Benachrichtigung über den Abgang des ausländischen Bürgers und die Reihenfolge seiner Einreichung genehmigt

Am 28. Juli tritt der Erlass des Innenministeriums vom 18.03.2019 Nr. 142 in Kraft, der die Form der Benachrichtigung über den Abgang eines ausländischen Staatsbürgers oder einer staatenlosen Person vom Wohnort, eine Liste der darin enthaltenen Informationen, Anforderungen für seine Registrierung und das Verfahren zur Überweisung an die Migrationsbehörde genehmigt.

Das genehmigte Benachrichtigungsformular enthält Informationen über den ausländischen Staatsbürger, der vom Konto abgezogen werden muss, und seinen Wohnort sowie Informationen über die empfangende Partei. In diesem Fall, wenn die empfangende Partei eine juristische Person ist, werden in der Mitteilung die persönlichen Daten ihres Vertreters angegeben.

Die Mitteilung über die Abreise eines ausländischen Bürgers kann der Abteilung für Migration der territorialen Behörde des Innenministeriums der Russischen Föderation, über das IFZ oder per Post eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Benachrichtigung unbedingt gesendet werden muss:
bei Abreise eines ausländischen Bürgers aus einem Hotel, einem Sanatorium, einem Erholungsheim usw. - spätestens um zwölf Uhr nach dem Tag der Abreise;
bei der Abreise eines ausländischen Bürgers aus der Organisation, in der er unter den Arbeitsbedingungen mit der Uhr-Methode arbeitet und an deren Adresse er am Wohnort registriert ist - spätestens 7 Werktage ab dem Tag der Abreise.
In allen anderen Fällen ist die Übermittlung einer Mitteilung über die Abreise eines ausländischen Staatsangehörigen an die Migrationsbehörde das Recht des Empfängers und keine Verpflichtung.