Nachrichten (Новости)

Das russische Arbeitsministerium hat einen Entwurf für eine Verordnung der Russischen Regierung über den zulässigen Anteil ausländischer Arbeitnehmer in verschiedenen Wirtschaftszweigen vorbereitet

Mai 2019 veröffentlichte das russische Arbeitsministerium den Entwurf einer Verordnung der Regierung der Russischen Föderation "Über die Festlegung des zulässigen Anteils ausländischer Arbeitnehmer, die von Wirtschaftssubjekten verwendet werden, die bestimmte Wirtschaftstätigkeiten auf dem Territorium der Russischen Föderation ausüben" für 2020.

Der zulässige Anteil ausländischer Arbeitnehmer in einzelnen Branchen wird sich im Vergleich zum für 2019 genehmigten Jahr nicht ändern.
Anbau von Gemüse (Code 01.13.1) - 50% der Gesamtzahl ausländischer Arbeiter, die von diesen Wirtschaftssubjekten verwendet werden;
Bauwesen (Abschnitt F) - 80% der Gesamtzahl ausländischer Arbeitskräfte, die von diesen Wirtschaftssubjekten verwendet werden;
Handel Einzelhandel mit alkoholischen Getränken, einschließlich Bier, in Fachgeschäften (Code 47.25.1) - 15% der Gesamtzahl ausländischer Arbeiter, die von diesen Geschäftseinheiten verwendet werden;
Handel mit Tabakprodukten im Einzelhandel in Fachgeschäften (Code 47.26) - 15% der Gesamtzahl ausländischer Arbeiter, die von diesen Wirtschaftssubjekten verwendet werden;
Handel mit Arzneimitteln im Einzelhandel in Fachgeschäften (Apotheken) (Code 47.73) - 0% der Gesamtzahl ausländischer Arbeiter, die von diesen Wirtschaftssubjekten verwendet werden;
Einzelhandel in nicht stationären Handelsobjekten und Märkten (Code 47.8) - 0% der Gesamtzahl ausländischer Arbeitskräfte, die von diesen Wirtschaftssubjekten verwendet werden;
Handel, anders, außerhalb von Geschäften, Zelten, Märkten (Code 47.99) - 0% der Gesamtzahl ausländischer Arbeitskräfte, die von diesen Wirtschaftssubjekten verwendet werden;
Aktivitäten anderer Landpersonentransporte (Code 49.3) - 26% der Gesamtzahl ausländischer Arbeitskräfte, die von diesen Wirtschaftssubjekten verwendet werden;
Die Tätigkeit des Kraftfahrzeugtransports (Code 49.41) - 26% der Gesamtzahl der ausländischen Arbeitnehmer, die von diesen Wirtschaftssubjekten verwendet werden;
Aktivitäten im Bereich des Sports sonstige (Code 93.19) - 25% der Gesamtzahl ausländischer Arbeitskräfte, die von diesen Wirtschaftssubjekten verwendet werden.
Die Änderungen betreffen nur den Baubereich, in dem die Beschränkung nicht auf das Gebiet der Republik Burjatien, des Amur-Gebiets und Moskaus ausgedehnt wird,
und die Bereiche des Gemüseanbaus, in denen der zulässige Anteil ausländischer Arbeitnehmer ausnahmslos für alle Regionen festgelegt wird.