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Die Pensionskasse hat eine Form des Dokuments vorbereitet, die anstelle der SNILS-Karte ausgegeben wird

am 1. April 2019 wurde das Bundesgesetz ("FZ") Nr. 48–FZ in der FZ "Über die individuelle (personalisierte) Buchführung im System der obligatorischen Rentenversicherung" geändert.

Eines der Hauptziele der FZ ist insbesondere der Ausschluss einer Bestimmung, die die Notwendigkeit vorsieht, eine Bescheinigung der obligatorischen Rentenversicherung (SNILS–Karten) durch den Pensionsfonds der Russischen Föderation (im Folgenden "FIU" genannt) zu erteilen. Die entsprechenden Änderungen wurden in Artikel 65 des Arbeitsgesetzbuches der Russischen Föderation vorgenommen. So muss der Arbeitnehmer bei der Beschäftigung anstelle von SNILS ein Dokument vorlegen, das die Registrierung im System der individuellen (personalisierten) Buchhaltung bestätigt, einschließlich in Form eines elektronischen Dokuments.

Das Portal für regulatorische Projekte enthält den Entwurf einer Regierungsverordnung, die die Form und das Verfahren für die Ausstellung eines elektronischen Dokuments genehmigt, das anstelle der SNILS-Karte ausgestellt wird. Die Form des Dokuments (Benachrichtigung) enthält Informationen über die versicherte Person: die Versicherungsnummer des individuellen persönlichen Kontos (SNILS), NAME, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht und Datum der Registrierung im System der individuellen (personalisierten) Buchhaltung.

In diesem Fall werden die zuvor ausgestellten SNILS-Plastikkarten weiterhin die Registrierung im FIU-System bestätigen.

Wenn der Arbeitnehmer zum ersten Mal zur Arbeit kommt und kein persönliches Konto für ihn eröffnet wurde, muss der Arbeitgeber der zuständigen Gebietskörperschaft der FIU die notwendigen Informationen zur Registrierung des Arbeitnehmers im System der individuellen (personalisierten) Buchhaltung vorlegen.