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Berechnung und Zahlung der Umweltgebühr für 2016

Artikel 24.2 des Bundesgesetzes vom 24.06.1998 Nr. 89-FZ "Über Produktions- und Verbrauchsabfälle" legt die Pflicht der Erzeuger und Importeure von Waren fest, die Entsorgung von Abfällen aus der Verwendung dieser Waren sicherzustellen. 

1886-r ist eine Liste der fertigen Waren, einschließlich Verpackungen, die nach dem Verlust ihrer Verbrauchereigenschaften entsorgt werden müssen (die entsprechenden Produktgruppen sind unten aufgeführt).

Es ist erwähnenswert, dass die Verantwortung für die Entsorgung der Verpackung den Herstellern und Importeuren obliegt, unabhängig davon, ob die Ware in diese Liste aufgenommen wird. 

Hersteller und Importeure haben mehrere Möglichkeiten, die Entsorgung von Abfällen aus der Verwendung von Waren sicherzustellen: 

organisieren Sie Ihre eigene Infrastruktur für die Sammlung, Verarbeitung und Entsorgung von Abfällen;
einen Vertrag mit Organisationen abschließen, die sich mit der Sammlung, dem Transport, der Verarbeitung und der Entsorgung von Abfällen befassen;
die Vereinigung (Vereinigung) der Produzenten (Importeure) der Waren für die Verwirklichung der Tätigkeit nach der Entsorgung der Abfälle zu schaffen.

Bitte beachten Sie, dass Hersteller und Importeure von Waren, die keine Abfallentsorgung leisten, eine Umweltgebühr zahlen müssen. Bei der Zahlung der Umweltgebühr muss auch die Berechnung des Betrags vorgelegt werden (das Berechnungsformular wurde durch den Auftrag von Rosprirodnadzor vom 22.08.2016 Nr. 488 genehmigt).

Der Abrechnungszeitraum für die Zahlung der Umweltgebühr ist das Kalenderjahr. Die entsprechenden Berichte für das Jahr 2016 müssen Hersteller und Importeure von Waren innerhalb der folgenden Fristen vorlegen:

1) bis zum 1. April 2017: 
erklärung über die Anzahl der auf dem Territorium der Russischen Föderation in Umlauf befindlichen Fertigwaren, einschließlich der Verpackung (gemäß der von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Liste);
berichterstattung über die Umsetzung der Vorschriften für die Entsorgung von Abfällen aus der Verwendung von Waren (die Vorschriften wurden durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 04.12.2015 Nr. 2491-p genehmigt).

2) bis zum 15. April 2017:
berechnung der Höhe der Umweltgebühr (die Gebühr muss ebenfalls bezahlt werden).

In einigen Fällen haben Hersteller und Importeure keine Verpflichtung, die Umweltgebühr zu melden und zu bezahlen: 
wenn die fertigen Waren, werden die Verpackungen der Waren nicht zu Verkaufszwecken an die Verbraucher importiert, sondern für den eigenen Bedarf;
wenn die hergestellte Verpackung an einen anderen Hersteller verkauft wird (als Fertigware verkauft), um die letzte Verpackung für ihre eigenen Produkte zu verwenden.

Bitte beachten Sie, dass die Nichtvorlage der Berichterstattung sowie die Nichtzahlung der Umweltgebühr eine Haftung nach den Gesetzen der Russischen Föderation nach sich ziehen können.

Wir empfehlen Ihnen, zu beurteilen, ob Ihr Unternehmen die Berichterstattung und die Entrichtung einer Umweltgebühr durchführen muss. Wenn Sie weitere Fragen haben, sind unsere Anwälte bereit, Sie zu beraten und die notwendige Unterstützung zu leisten. 

Liste der Gruppen von Fertigwaren, die nach dem Verlust ihrer Verbrauchereigenschaften entsorgt werden müssen:

1. Textilien, Fertigwaren (ausg. Bekleidung)
2. Teppiche und Teppiche 
3. Arbeitskleidung 
4. Oberbekleidung, andere 
5. Unterwäsche Unterwäsche 
6. Andere Kleidung und Accessoires;
7. Kleidungsstücke aus gewirken oder Gestricken, andere;
8. Bau- und Tischlerarbeiten aus Holz, andere;
9. Holzbehälter 
10. Papier und Pappe, gewellt und Gebinde aus Papier und Karton 
11. Haushaltswaren, Hygieneartikel und Toilettenartikel
12. Bürobedarf, Papier 
13. Produkte aus Papier und Pappe, andere;
14. Erdölprodukte;
15. Reifen, Gummireifen und Kammern; Reparatur von Laufflächen und Gummireifen 
16. Gummiprodukte, andere;
17. Kunststoffverpackungsprodukte 
18. Kunststoff-Bauprodukte 
19. Waren aus Kunststoff (ausg.
20. Gebogenes und bearbeitetes Glas
21. Hohles Glas
22. Fässer und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl
23. Leichtmetallbehälter
24. Computer und Peripheriegeräte
25. Kommunikationsausrüstung
26. Elektronische Haushaltsgeräte
27. Optische und fotografische Geräte
28. Akkus
29. Batterien, wiederaufladbar
30. Elektrische Beleuchtungsanlagen
31. Haushaltsgeräte, elektrisch
32. Haushaltsgeräte, nichtelektrisch
33. Handwerkzeuge mit mechanisiertem Antrieb
34. Industrielle Kälte- und Lüftungsanlagen
35. Maschinen und Geräte für allgemeine Zwecke, nicht in anderen Gruppierungen enthalten (ausg.
36. Zeitungsdienste