Die folgenden Benachrichtigungsformulare der Behörden werden durch den Auftrag genehmigt:
über die Erfüllung der Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Lohn- und Gehaltsabkommens;
über die Beschäftigung eines ausländischen Bürgers durch eine Organisation, die Dienstleistungen für die Beschäftigung von Ausländern in Russland anbietet;
über den Abschluss und die Kündigung eines Arbeitsvertrags oder eines zivilrechtlichen Vertrags für die Ausführung von Arbeiten mit einem ausländischen Staatsbürger;
über den Abschluss und die Kündigung eines Arbeitsvertrags (Leistungserbringung) mit einem ausländischen Studenten;
über die Gewährung eines Urlaubs ohne Gehaltsersparnis für mehr als einen Kalendermonat für ein Jahr an einen ausländischen Studenten;
die Beendigung oder Beendigung des Studiums durch einen ausländischen Studenten, der in Russland tätig ist.
Bei unzureichenden Kenntnissen können im entsprechenden Benachrichtigungsfeld nun zusätzliche Hinweisschilder ausgefüllt werden, deren Formulare auch im Auftrag des Innenministeriums vorgesehen sind. Hinweise aus zwei oder mehr Blättern sollten genäht, nummeriert und als Beglaubigungsnotiz eingetragen werden.
Die Reihenfolge der Einreichung dieser Meldungen wurde ebenfalls genehmigt und die Möglichkeit zur Einreichung von Meldungen an die Bezirksbehörden der Migrationsabteilungen des Innenministeriums vorgesehen.
Der Auftrag tritt am 9. September 2019 in Kraft.